Evangelisch-Lutherische Jesus-Christus-Kirche Germering

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Sie möchten in die Kirche eintreten?
Wir freuen uns über Ihren Entschluß.

Vielleicht möchten Sie sich aber auch erst einmal über das Wie und das Was informieren.
Mit dieser Seite möchten wir Ihnen dabei helfen.


Kircheneintritt

Die Mitgliedschaft in der Kirche begründet sich durch die Taufe. Alle Glieder der christlichen Kirchen sind getauft. Wenn jemand aus der Kirche austritt, endet zwar die Kirchenmitgliedschaft mit allen Rechten (Wahlrecht, Patenamt, kirchliche Trauung oder Bestattung usw.) und Pflichten (finanzielle Unterstützung der Kirche). Die Taufe mit ihren Versprechen, dass Gott den Getauften zu seinem Kind berufen hat und sein Leben begleitet, verliert aber nie ihre Bedeutung.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, wird daher beim Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Dabei ist es gleichgültig, welcher Kirche er einmal angehört hat.


Das Verfahren beim Wieder-Eintritt

Anders als der Kirchenaustritt – der ja auf dem örtlichen Standesamt erklärt wird – geschieht der Eintritt im Kontakt mit der Kirchengemeinde vor Ort. Im Gespräch mit dem Ortspfarrer/der Ortspfarrerin klären und überprüfen Sie Ihren Entschluss. Der Pfarrer/die Pfarrerin informiert – insbesondere wenn früher Mitgliedschaft in einer anderen Kirche bestand – über die grundlegenden Überzeugungen und die Angebote der evangelischen Kirche. Der Eintritt geschieht durch Unterschreiben des Aufnahmeantrages durch Sie und den Pfarrer/die Pfarrerin. Der Kirchenvorstand der Ortsgemeinde wird von dem Eintritt in Kenntnis gesetzt.
In einem Sonntagsgottesdienst kann der Eintritt – wenn gewünscht - in einem kleinen Ritual sichtbar gemacht werden. Dabei werden Sie vor der Gemeinde begrüßt und persönlich gesegnet. Der Eintritt wird mit einer Urkunde bestätigt, in den Kirchenbüchern der Gemeinde vermerkt und an das kirchliche Meldezentrum weitergemeldet. Alle Rechte und Pflichten der Kirchenmitgliedschaft leben wieder auf.

Der Übertritt aus anderen Konfessionen

Grundsätzlich können Sie auch aus anderen christlichen Konfessionen zur evangelischen Kirche übertreten. Dazu erklären Sie auf dem Standesamt Ihren Austritt aus der Religionsgemeinschaft, der Sie bisher angehört haben. Das weitere Verfahren entspricht dem Kircheneintritt wie oben beschrieben.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass Ihre bisherige Konfession Sie geprägt hat. Vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht, die Sie zu einem Übertritt bewegen. Dennoch ist ein Konfessionswechsel ein wichtiger Einschnitt, der gut überdacht werden will.


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