Kirchenein/austritt

Gute Gründe, in der Kirche zu sein

Die Kirche hat zur Aufgabe, die Botschaft vom lebendigen Gott, der sich in Jesus Christus gezeigt hat, weiterzusagen. Dazu gehört nicht nur die Weitergabe des Glaubens, sondern auch aktive Hilfe in allen sozialen Bereichen. So fördert die Kirche unverzichtbares Engagement im sozialen und Bildungsbereich, in Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen, Eine-Welt-Projekten. Ganz zu schweigen von den christlichen Grundwerten, von denen unsere Gesellschaft lebt, und die weitergegeben werden müssen, heute mehr denn je.

Es ist ein weit verbreiter Irrtum, die evangelische Kirche sei finanziell gut gestellt und könne schon verkraften, wenn einige ihrer Mitglieder austreten. Die Kirchenaustritte der letzten zwanzig Jahre haben die evangelische Kirche an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Die Versorgung der Bevölkerung mit christlichen Angeboten, mit seelsorgerlichem Beistand und tatkräftiger Hilfe ist nicht mehr flächendeckend möglich. Wir begrüßen darum jeden Schritt zurück in die Kirchenmitgliedschaft und bedanken uns für Ihre Weitsicht. 

Kircheneintritt

Die Mitgliedschaft in der Kirche begründet sich durch die Taufe. Alle Glieder der christlichen Kirchen sind getauft. Wenn jemand aus der Kirche austritt, endet zwar die Kirchenmitgliedschaft mit allen Rechten (Wahlrecht, Patenamt, kirchliche Trauung oder Bestattung usw.) und Pflichten (finanzielle Unterstützung der Kirche). Die Taufe mit ihren Versprechen, dass Gott den Getauften zu seinem Kind berufen hat und sein Leben begleitet, verliert aber nie ihre Bedeutung.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, wird daher beim Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Dabei ist es gleichgültig, welcher Kirche er einmal angehört hat.

Das Verfahren beim Wieder-Eintritt

Anders als der Kirchenaustritt – der ja auf dem örtlichen Standesamt erklärt wird – geschieht der Eintritt im Kontakt mit der Kirchengemeinde vor Ort. Im Gespräch mit einem unserer Pfarrer klären und überprüfen Sie Ihren Entschluss. Der Pfarrer/die Pfarrerin informiert – insbesondere wenn früher Mitgliedschaft in einer anderen Kirche bestand – über die grundlegenden Überzeugungen und die Angebote der evangelischen Kirche. Der Eintritt geschieht durch Unterschreiben des Aufnahmeantrages durch Sie und den Pfarrer/die Pfarrerin.
Der Eintritt wird in den Kirchenbüchern der Gemeinde vermerkt und an das kirchliche Meldezentrum weitergemeldet. Alle Rechte und Pflichten der Kirchenmitgliedschaft leben wieder auf.

Der Übertritt aus anderen Konfessionen

Grundsätzlich können Sie auch aus anderen christlichen Konfessionen zur evangelischen Kirche übertreten. Dazu erklären Sie auf dem Standesamt Ihren Austritt aus der Religionsgemeinschaft, der Sie bisher angehört haben. Das weitere Verfahren entspricht dem Kircheneintritt wie oben beschrieben.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass Ihre bisherige Konfession Sie geprägt hat. Vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht, die Sie zu einem Übertritt bewegen. Dennoch ist ein Konfessionswechsel ein wichtiger Einschnitt, der gut überdacht werden will.

Kirchenaustritt

Es gibt viele Gründe, die zu einem Kirchenaustritt führen. Oft ist es der finanzielle Aspekt, der im Vordergrund steht. Oder es hat eine Entfremdung von christlichen Werten oder christlichem Leben stattgefunden, so dass die Kirche als nicht mehr notwendig für das eigene Leben angesehen wird. Auch schlechte Erfahrungen mit kirchlichen Mitarbeitenden können den Ausschlag geben.

Wir als Kirchengemeinde respektieren, wenn der Entschluss zum Austritt gefasst wird. Denn keine Organisation ist fehlerfrei, und wenn wir Anlass zur Verärgerung gegeben haben sollten, entschuldigen wir uns dafür.

Wissenswertes zur Kirchensteuer

Viele treten aus finanziellen Gründen aus der Kirche aus. Natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wofür er sein Geld ausgibt. Jedoch gibt es einige Gründe, der Kirche anzugehören und Kirchensteuer zu zahlen, die nicht so bekannt sind. Erstens unterhält die evangelische Kirche - wie auch die katholische - ein weites soziales Netz von Kindergärten bis zu Diakoniestationen und Hospizen. Die Kirche ist nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber in unserem Land. Allein in der evangelischen Kirche in Bayern sind über 60.000 Angestellte tätig. Jeder Kirchenaustritt verringert die Anzahl dieser Arbeitsplätze, deren soziale Funktionen dann von anderen Trägern, in der Regel des Staates, übernommen werden müssen. Mit anderen Worten, die starken Kirchenaustritte der letzten Jahrzehnte haben den Staat gezwungen, massiv in die sozialen Netze zu investieren und Aufgaben der Kirchen zu übernehmen.  Dadurch sind die nichtkirchlichen Steuern und Sozialabgaben für den einzelnen stark gestiegen.

Zweitens bleibt von der erhofften Ersparnis der Kirchensteuer oft nur ein Bruchteil übrig. Zum einen sind Kirchensteuern und das jährlich einmal anfallende Kirchgeld steuerlich absetzbar, wodurch der Kirchensteuerzahler rund ein Drittel seiner Steuer am Jahresende zurückerhält. Zum anderen steigt aufgrund verschiedener Gründe die Einkommensteuer, wenn keine Kirchensteuer gezahlt wird. Die Folge ist, dass viele nach einem Kirchenaustritt 50-60% des bisher als Kirchensteuer abgeführten Betrages als Steuer an den Staat zahlen müssen. Ein gutes Geschäft für den Staat, aber ein schlechtes für die Kirchen und auch für eine Kirchengemeinde wie unsere.

Denn die Kürzungen bei den Ausgaben für die 60.000 Mitarbeiter/innen treffen natürlich auch die Pfarrstellen. So hat die Jesus-Christus-Kirche allein durch Kirchenaustritte in den letzten zehn Jahren die Hälfte ihres bezahlten Personals verloren. Die verbliebenen 1,5 Stellen - 1,25 Pfarrstellen und 0,25 Jugendleiter - müssen die Arbeit der bisher 3 Stellen verrichten. Das bedeutet: Jeder Kircheneintritt hilft uns, unsere Arbeit zu tun.